Honorar­rückerstattung

Österreich

In Österreich kann die Honorarnote für Bioresonanz­therapie bei der Arbeit­nehmerveran­lagung (Jahresaus­gleich) geltend gemacht werden. Die allg. österreichischen Krankenkassen vergüten derzeit keine Honorarnoten, wobei Zusatz­krankenkassen wie Merkur und Generali ein umfassendes preiswertes Angebot für Alternativmedizin bieten und unter anderem auch Bioresonanz­therapien rückvergüten.
Unter folgendem Kontakt können Sie einen unverbindliche Anfrage stellen oder um weitere Informationen bitten:

MERKUR Versicherung

Frau Karin Fichtinger, Bakk.

Tel.: +043 664 4273765
karin.fichtinger@merkur.at

Schweiz und Deutschland

Anders ist es in der Schweiz, wo die Bioresonanz­therapien zur allgemeinen Medizin gezählt werden und zu 100% von den allgemeinen Krankenkassen bezahlt werden. SchweizerInnen erhalten sogar 80% seitens Krankenkasse rückerstattet, wenn sie in Österreich eine Bioresonanz­therapie absolvieren. In Deutschland ist die Bioresonanz-Methode ebenfalls als Alternativmethode anerkannt und in der Erstattungsliste der Hufeland­gesellschaft angeführt, welche die Bioresonanz-Methode auch eindeutig anerkannt hat.