In Österreich kann die Honorarnote für Bioresonanztherapie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) geltend gemacht werden.Die allg. österreichischen Krankenkassen vergüten derzeit keine Honorarnoten, wobei Zusatzkrankenkassen wie Merkur und Generali ein umfassendes preiswertes Angebot für Alternativmedizin bieten und unter anderem auch Bioresonanztherapien rückvergüten.
Unter folgendem Kontakt können Sie einen unverbindliche Anfrage stellen oder um weitere Informationen bitten:
Anders ist es in der Schweiz, wo die Bioresonanztherapien zur allgemeinen Medizin gezählt werden und zu 100% von den allgemeinen Krankenkassen bezahlt werden. SchweizerInnen erhalten sogar 80% seitens Krankenkasse rückerstattet, wenn sie in Österreich eine Bioresonanztherapie absolvieren. In Deutschland ist die Bioresonanz-Methode ebenfalls als Alternativmethode anerkannt und in der Erstattungsliste der Hufelandgesellschaft angeführt, welche die Bioresonanz-Methode auch eindeutig anerkannt hat.